Konsum, Mengen und Strafmaße
Das Konsumcannabisgesetz regelt nicht nur den Anbau, sondern auch wie viel du wo besitzen und konsumieren darfst. Hier die wichtigsten Eckdaten zur Orientierung.
Wie viel darfst du besitzen
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Zu Hause: bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis
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Unterwegs öffentlich: bis zu 25 Gramm
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Eigenanbau: bis zu 3 Pflanzen gleichzeitig pro erwachsene Person
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Aus Cannabis-Anbauvereinigung: bis zu 50 Gramm pro Monat (für Erwachsene ab 21 Jahren), 30 Gramm pro Monat mit maximal 10 Prozent THC (für 18- bis 20-Jährige)
Wo darfst du konsumieren
Konsum ist grundsätzlich für Erwachsene erlaubt, aber öffentlich nur eingeschränkt. Verboten ist Konsum in folgenden Bereichen:
- In einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Sportstätten und Cannabis-Anbauvereinigungen
- In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- In Anwesenheit von Minderjährigen
- In militärischen Bereichen der Bundeswehr
Hinweis: Private Räume und der eigene Garten sind grundsätzlich freie Zonen, solange keine Minderjährigen anwesend sind.
Was passiert bei Überschreitung
Verstöße gegen das KCanG werden je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt:
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Geringe Überschreitungen (etwas mehr als 25 g öffentlich oder 50 g privat) gelten als Ordnungswidrigkeit, Bußgelder können bis 30.000 Euro betragen.
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Größere Mengen oder Anbau von deutlich mehr als 3 Pflanzen können weiterhin als Straftat verfolgt werden.
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Verkauf, Weitergabe an Minderjährige oder Handel bleiben strafbar und werden weiterhin nach dem Betäubungsmittelgesetz geahndet.
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Konsum am Steuer wird wie Alkohol am Steuer behandelt, der Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Wichtig: Konkrete Bußgeldhöhen und Verfahrensweisen unterscheiden sich je nach Bundesland. Im Zweifel hilft eine kurze Anfrage bei einem Rechtsanwalt oder der zuständigen Behörde.
Outdoor und Indoor, was du beachten musst
Das Gesetz schreibt vor, dass dein Eigenanbau vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein muss. In der Praxis hat das Folgen für die Standortwahl, je nachdem ob du indoor oder outdoor anbaust.
Outdoor in Garten oder auf dem Balkon
- Der Anbau muss vor Sicht und Zugriff Dritter geschützt sein, also nicht offen vom Nachbargrundstück oder von der Straße einsehbar.
- Praktische Lösungen: Sichtschutz aus Bambusmatten, hohe Pflanztöpfe in Ecken, Anbau im Gewächshaus oder hinter Hecken.
- Auf einem Balkon zählt der Anbau als rechtlich zulässig, solange er gegen Einsicht geschützt ist und keine Geruchsbelästigung für die Nachbarn entsteht.
- Auf einem Mietbalkon oder im Mietergarten brauchst du die Zustimmung des Vermieters, wenn der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält.
Indoor und Mietrecht
- Indoor-Anbau in den eigenen Wohnräumen ist rechtlich unkomplizierter, da die Pflanzen automatisch vor Zugriff Dritter geschützt sind.
- Vermieter dürfen Indoor-Anbau in der Mietwohnung verbieten, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich regelt oder die bauliche Substanz gefährdet wird (Feuchtigkeit, Schimmel).
- Geruchsbelästigung der Nachbarn kann zu mietrechtlichen Konflikten führen, ein Aktivkohlefilter ist Pflicht in jeder ernsthaften Indoor-Box.
- Auch in einer Eigentumswohnung ist Indoor-Anbau erlaubt, allerdings können andere Eigentümer per Teilungserklärung Vorgaben machen.
Stand Mai 2026
Wo wir aktuell rechtlich stehen
Seit Inkrafttreten des KCanG im April 2024 ist privater Cannabis-Anbau in den oben genannten Grenzen legal. Hier die wichtigsten Meilensteine und Anlaufstellen für aktuelle Informationen. Wie es überhaupt zur Legalisierung kam, findest du in der vollständigen Cannabis Geschichte.
1. April 2024
KCanG tritt in Kraft
Privater Eigenanbau bis 3 Pflanzen und Besitz bis 50 g zu Hause werden für Erwachsene legalisiert.
1. Juli 2024
Anbauvereinigungen starten
Cannabis-Anbauvereinigungen dürfen Mitglieder offiziell beliefern, viele Vereine sind bundesweit aktiv.
Heute
KCanG weiterhin gültig
Diskussionen über Anpassungen laufen, der aktuelle Gesetzeswortlaut bleibt die rechtliche Grundlage.
Verlässliche Quellen für aktuelle Infos
Im internationalen Kontext
Cannabis Recht im EU-Vergleich
Deutschland ist mit dem KCanG einer der ersten großen EU-Staaten, der privaten Eigenanbau für Erwachsene legalisiert hat. Andere Länder verfolgen unterschiedliche Modelle, von strikter Verbotspolitik bis hin zur Cannabis-Social-Club-Lösung.
🇲🇹 Malta
Privater Eigenanbau seit 2021 für Erwachsene erlaubt, bis zu 4 Pflanzen pro Haushalt. Cannabis-Anbauvereinigungen abgeben an Mitglieder. Malta gilt als Pionier der EU-weiten Liberalisierung.
🇱🇺 Luxemburg
Seit August 2023 ist der private Eigenanbau bis zu 4 Pflanzen für Erwachsene legalisiert. Der private Konsum in der eigenen Wohnung sowie der Transport von bis zu 3 Gramm sind erlaubt.
🇨🇿 Tschechien
Konsum und Besitz kleiner Mengen sind seit 2010 entkriminalisiert. Eigenanbau bis zu 5 Pflanzen wird in der Praxis toleriert. Diskussion um umfassendere Legalisierung läuft.
🇪🇸 Spanien
Privater Konsum in den eigenen vier Wänden ist nicht strafbar. Cannabis Social Clubs in geschlossenen Räumen sind in einigen Regionen wie Katalonien oder Baskenland verbreitet, der Verkauf an Nichtmitglieder bleibt verboten.
🇳🇱 Niederlande
Coffee-Shop-Modell seit den 1970ern, Verkauf kleiner Mengen wird toleriert. Der private Anbau bleibt formal verboten und wird selektiv verfolgt. Klassische Grauzone ohne saubere rechtliche Grundlage.
🇵🇹 Portugal
Bereits seit 2001 ist der Besitz kleiner Mengen entkriminalisiert. Konsum gilt als Gesundheitsthema, nicht als Straftat. Anbau und Verkauf sind weiterhin verboten und werden strafrechtlich verfolgt.
Klarstellung
Mythen über das KCanG, was wirklich gilt
Rund um das Konsumcannabisgesetz halten sich hartnäckige Missverständnisse. Hier die 5 häufigsten Mythen und was rechtlich tatsächlich erlaubt ist.
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Mythos: Cannabis Samen sind in Deutschland illegal.
Realität: Cannabis Samen enthalten keinen wirksamen THC-Gehalt und fallen damit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Sie sind als Sammlerstück frei verkäuflich, auch der Kauf und Versand sind erlaubt.
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Mythos: Im Haushalt darf ich 6 Pflanzen anbauen, weil zwei Erwachsene wohnen.
Realität: Die 3-Pflanzen-Grenze gilt pro erwachsener Person, allerdings ist die Auslegung im Mehrpersonenhaushalt rechtlich nicht abschließend geklärt. Konservativ: 3 Pflanzen pro Haushalt, sicher rechtlich.
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Mythos: Ich darf 50 Gramm Cannabis unterwegs mitnehmen.
Realität: Unterwegs öffentlich sind maximal 25 Gramm erlaubt. Die 50-Gramm-Grenze gilt nur für den Besitz in der eigenen Wohnung. Wer mit mehr unterwegs erwischt wird, riskiert ein Bußgeld.
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Mythos: Cannabis-Anbauvereinigungen verkaufen auch an Touristen.
Realität: Mitgliedschaft setzt einen mindestens 6-monatigen Wohnsitz in Deutschland voraus. Touristen können also weder Mitglied werden noch Cannabis aus Vereinigungen beziehen.
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Mythos: Das KCanG erlaubt den freien Verkauf in Coffee Shops.
Realität: Kommerzieller Verkauf bleibt verboten. Cannabis darf in Deutschland nur über Anbauvereinigungen an Mitglieder abgegeben werden. Ein offenes Coffee-Shop-Modell wie in den Niederlanden gibt es nicht.
Häufige Fragen zur Rechtslage
Was du als Erstkäufer wissen solltest, bevor du Cannabis Samen bestellst.
Sind Cannabis Samen wirklich legal in Deutschland?
Ja. Der gewerbliche Handel mit Cannabis Samen ist nach § 4 Absatz 1 KCanG erlaubt. Vermehrungsmaterial ist von der Cannabis-Definition ausgenommen, bestätigt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Übereinstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium.
Gibt es ein gesetzliches Mindestalter für den Kauf?
Nein. Da Cannabis Samen nicht unter die Cannabis-Definition fallen, gilt das Mindestalter aus § 2 KCanG nicht für den Samenkauf. Wir geben Samen aber freiwillig ausschließlich an volljährige Kunden ab 18 Jahren.
Wie viele Samen darf ich kaufen?
Es gibt keine gesetzliche Mengenbeschränkung für den Samenhandel. Die Limits aus § 20 KCanG gelten nur für Anbauvereinigungen, nicht für den B2B oder B2C Handel.
Darf ich Cannabis Pflanzen auf dem Balkon anbauen?
Ja, bis zu 3 weibliche Pflanzen am Wohnsitz, auch auf Balkon oder im Garten. Die Pflanzen müssen vor Zugriff durch Minderjährige geschützt sein.
Wie wird mein Paket geliefert?
Wir verpacken neutral, ohne Außenangabe zum Inhalt. 2 bis 4 Werktage innerhalb Deutschlands. Versand erfolgt aus unserem Lager in Deutschland.
Was passiert, wenn ich mehr als 50 Gramm ernte?
Was die zulässige Lagermenge übersteigt, muss vernichtet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist auch im privaten Umfeld nicht erlaubt.
Darf ich Cannabis Samen an Freunde verschenken?
Vermehrungsmaterial ist zwar nicht im selben Umfang wie Cannabis selbst geregelt. Wir empfehlen trotzdem, dass jeder Erwachsene seine Samen direkt bei uns bestellt, um klare Verhältnisse zu schaffen.
Wo finde ich aktuelle Infos zum Gesetz?
Beim Deutschen Hanfverband oder im offiziellen Bundesgesundheitsministerium. Wir sind Goldsponsor des DHV.