Reihen von Cannabispflanzen in einem hellen Gewächshaus, Symbolbild für den gemeinschaftlichen Anbau in einer Anbauvereinigung

Anbauvereinigung: So funktioniert ein Cannabis Social Club

Eine Anbauvereinigung ist ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, die mit Erlaubnis der Landesbehörde gemeinschaftlich Cannabis für ihre Mitglieder anbaut und ohne Gewinnabsicht weitergibt (§ 1 Nr. 13 KCanG). Umgangssprachlich: Cannabis Social Club, kurz CSC. Drei Kernzahlen: höchstens 500 Mitglieder (§ 16 Abs. 2), Abgabe von maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat (§ 19 Abs. 3), Weitergabe von höchstens 7 Samen oder 5 Stecklingen pro Monat (§ 20 Abs. 3). Hier liest du, wie ein Club funktioniert, was Mitgliedschaft und Gründung verlangen und, aus Grower-Sicht, woher Clubs ihre Samen beziehen dürfen und welche Sorten passen. Stand September 2026, keine Rechtsberatung.

📖 10 Min Lesezeit 🔄 Stand: September 2026, KCanG in der Fassung vom 20.06.2024 ✓ Jede Zahl am Gesetzestext geprüft
Reihen von Cannabispflanzen in einem hellen Gewächshaus, Symbolbild für den gemeinschaftlichen Anbau in einer Anbauvereinigung
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Dennis Andres · Seed Supplier Team

Wir verkaufen Cannabissamen, keinen Vereinsservice. Jede Rechtsangabe ist am KCanG-Text und an den BMG-FAQ geprüft, Praxisaussagen stehen nur mit zwei übereinstimmenden Quellen im Text.

📊 Anbauvereinigung auf einen Blick
  • Rechtsform: nicht wirtschaftlicher e. V. oder eG, Zweck nur Eigenanbau und Weitergabe an Mitglieder (§ 1 Nr. 13).
  • Erlaubnis: Landesbehörde, drei Monate Frist, sieben Jahre gültig (§ 11 Abs. 5, § 14).
  • Mitglieder: maximal 500, ab 18, Wohnsitz in Deutschland seit sechs Monaten, nur ein Club (§ 16).
  • Mengen: 25 g pro Tag, 50 g pro Monat; 18 bis 21 Jahre: 30 g und höchstens 10% THC (§ 19 Abs. 3).
  • Samen: 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat, auch an Nichtmitglieder (§ 20); Zukauf aus EU-Staaten erlaubt (§ 4 Abs. 2).
  • Verboten: Konsum im Club (§ 5), Werbung (§ 6), Versand (§ 19 Abs. 4), Gewinnausschüttung (§ 12).

Cannabis Social Club oder Anbauvereinigung: zwei Namen, ein Gesetz

Das Konsumcannabisgesetz kennt den Begriff Cannabis Social Club nicht, es spricht von Anbauvereinigungen. Der Grund: Anders als in spanischen Clubs darf in deutschen Vereinen nicht konsumiert werden, auch nicht in Sichtweite des Eingangs, und Sichtweite endet erst bei mehr als 100 Metern (§ 5 Abs. 2 Nr. 6). Der Club ist kein Treffpunkt zum Rauchen, sondern eine Anbaugemeinschaft mit Ausgabestelle. Das Wort Social Club stammt aus dem ENCOD-Konzept von 2005 und hat sich als Suchbegriff gehalten.

Zulässig sind zwei Rechtsformen: der eingetragene, nicht wirtschaftliche Verein (e. V.) und die eingetragene Genossenschaft (eG); Stiftungen oder GmbHs scheiden laut BMG aus. Genossenschaften müssen Gewinne per Satzung in Rücklagen buchen (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e). Fast alle Clubs sind Vereine, weil Gründung und Buchführung einfacher sind.

Die Regeln auf einen Blick: Mitglieder, Mengen, Alter

Die wichtigsten Zahlen stehen in sechs Paragraphen. Die Tabelle nennt zu jedem Wert die Fundstelle, damit du selbst nachlesen kannst.

Regel Wert Fundstelle KCanG
Rechtsform e. V. (nicht wirtschaftlich) oder eG § 1 Nr. 13
Erlaubnis Landesbehörde, Entscheidung in 3 Monaten, Dauer 7 Jahre § 11 Abs. 5, § 14
Mitgliederzahl höchstens 500, nur ein Club pro Person § 16 Abs. 2
Alter und Wohnsitz ab 18, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit 6 Monaten § 16 Abs. 1 und 4, § 1 Nr. 16 und 17
Mindestmitgliedschaft 3 Monate laut Satzung § 16 Abs. 5
Abgabe ab 21 Jahren 25 g pro Tag, 50 g pro Kalendermonat § 19 Abs. 3 Satz 1
Abgabe 18 bis 21 Jahre 25 g pro Tag, 30 g pro Monat, höchstens 10% THC § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3
Samen und Stecklinge 7 Samen oder 5 Stecklinge oder 5 gemischt pro Monat § 20 Abs. 3
Standort 200 m Abstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen; nicht in einer Wohnung § 12 Abs. 1 Nr. 6 und 7
Konsum verboten im Club und in Sichtweite (100 m) § 5 Abs. 2 Nr. 6
Werbung und Sponsoring verboten, sachlicher Name am Eingang erlaubt § 6, § 23 Abs. 2
Prävention Präventionsbeauftragter mit Schulung, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept § 23 Abs. 4 und 6
Tabelle mit den Regeln für Anbauvereinigungen nach KCanG: höchstens 500 Mitglieder, ab 18 Jahren, 25 g pro Tag und 50 g pro Monat, 30 g und 10% THC für 18 bis 21 Jahre, 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat, 200 m Abstand zu Schulen, Konsum- und Werbeverbot, jeweils mit Paragraph

Nicht verwechseln: Die 25 g und 50 g aus § 19 sind Abgabemengen des Clubs, die 25 g unterwegs und 50 g zuhause aus § 3 Besitzmengen für jeden Erwachsenen. Die 10%-Grenze gilt nur zwischen 18 und 21 Jahren.

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So funktioniert der Club im Alltag: Anbau, Mitwirkung, Abgabe

Anbau nur durch Mitglieder. Cannabis darf ausschließlich von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden, die aktiv und laut Gesetz „insbesondere eigenhändig" mitwirken (§ 17 Abs. 1 und 2). Das BMG konkretisiert: Wässern, Düngen, Beschneiden und Trimmen sind Mitgliedern vorbehalten, angestellte Nichtmitglieder dürfen Buchhaltung oder Hausmeisterdienste übernehmen, externe Firmen nur eine Tätigkeitsart. Bezahlte Stellen sind möglich, Gewinnentnahmen nicht (§ 1 Nr. 13, § 25).

Menge nach Bedarf. Die Erlaubnis begrenzt die Jahresmenge auf den voraussichtlichen Bedarf der Mitglieder (§ 13 Abs. 3); Überschüsse werden vernichtet, wiederholte Überschreitung kann die Erlaubnis kosten (§ 15 Abs. 1 Nr. 2). Clubs rechnen nicht mit 50 g pro Kopf: Der CSC Berlin plant mit 30 g pro Mitglied und Monat, Grower im Forum mit 25 g.

Qualität und Abgabe. Clubs nehmen regelmäßig Stichproben (§ 18 Abs. 2), die Behörde kontrolliert vor Ort (§ 27 Abs. 1). Abgegeben wird nur im befriedeten Besitztum, von Mitglied an Mitglied, beide anwesend, gegen Mitgliedsausweis plus Lichtbildausweis (§ 19 Abs. 2), nur als Blüten oder Haschisch ohne Tabak oder Lebensmittel (§ 19 Abs. 1, § 21 Abs. 1), neutral verpackt mit Zettel zu Gewicht, Erntedatum, Haltbarkeit, Sorte, THC und CBD (§ 21 Abs. 2). Versand ist verboten (§ 19 Abs. 4).

🔬 Was der Club über dich speichert

Nach § 26 dokumentiert der Club zu jeder Abgabe Name, Geburtsjahr, Menge, THC-Gehalt und Datum, bewahrt das fünf Jahre auf und übermittelt es der Behörde auf Verlangen, jährlich zusätzlich anonymisiert für die Evaluation. Kontrolldaten muss die Behörde nach spätestens zwei Jahren löschen (§ 28 Abs. 6). Diese Dokumentation ist im Growerforum der häufigste Grund, keinem Club beizutreten.

Mitglied werden: Voraussetzungen und Ablauf in sechs Schritten

Du brauchst drei Dinge: mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland seit sechs Monaten und keine Mitgliedschaft in einem anderen Club (§ 16 Abs. 2 bis 4). Der Weg läuft bei fast allen Vereinen gleich:

  1. Club finden. Verzeichnisse wie CSC Maps oder die Liste des Deutschen Hanfverbands zeigen Vereine nach Ort, Hamburg veröffentlicht eine amtliche Whitelist. Ohne Erlaubnis gibt es nur eine Warteliste.
  2. Anfragen. Wegen des Werbeverbots zeigen Clubseiten nur sachliche Angaben und ein Kontaktformular; viele Clubs laden zu einem Infogespräch, der Kölner CANNACLUB etwa zu einem 60-minütigen Online-Meeting.
  3. Antrag stellen. Du legst einen Lichtbildausweis vor und versicherst schriftlich oder elektronisch, dass du in keinem anderen Club Mitglied bist; diese Selbstauskunft bleibt drei Jahre beim Verein (§ 16 Abs. 3 und 4).
  4. Warten. Die Satzung sieht drei Monate Mindestmitgliedschaft vor (§ 16 Abs. 5). Dazu kommt die Zeit bis zur ersten Ernte, CSC Maps rechnet mit etwa vier Monaten ab Anbaustart.
  5. Mitwirken. Aktive Mitarbeit ist Pflicht (§ 17 Abs. 2). Ob Schichtplan, Arbeitsstunden oder Arbeitsgruppen, regelt die Satzung.
  6. Abholen. Vor Ort mit beiden Ausweisen, höchstens 25 g am Tag und 50 g im Monat, unter 21 Jahren 30 g mit maximal 10% THC (§ 19 Abs. 2 und 3).
Sechs Schritte zur Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung: Club finden, Voraussetzungen ab 18 und Wohnsitz seit 6 Monaten prüfen, Antrag mit Ausweis und Selbstauskunft, drei Monate Mindestmitgliedschaft abwarten, aktiv mitwirken, vor Ort mit Ausweis abholen

Weil du nur in einem Club sein darfst, lohnt der Vergleich vorab: Beitrag, Sorten, Entfernung, Wartezeit.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Das Gesetz nennt keinen Betrag: Vereine legen ihre Beiträge in der Satzung fest (§ 24), das BMG hält Grundbeitrag plus mengenabhängige Pauschalen für zulässig, und so machen es die meisten Clubs.

Posten Rechtlicher Rahmen Praxisbeispiele
Aufnahmegebühr Satzungssache (§ 24) 25 Euro in zwei Forenberichten aus 2024
Grundbeitrag Satzungssache (§ 24) 18 bis 30 Euro pro Monat (Köln 2026: Basic 27, Junior 18, Plus 324 pro Jahr)
Umlage pro Gramm als gestaffelte Pauschale zulässig (BMG-FAQ) um 7 Euro in Forenberichten, Köln nennt einen „Sonderbeitrag" ohne öffentliche Zahl
Samen und Stecklinge für Nichtmitglieder Selbstkosten müssen verlangt werden (§ 25) keine belastbaren Zahlen
Steuern keine Gemeinnützigkeit, Beiträge umsatzsteuerpflichtig Finanzministerium Schleswig-Holstein und OFD Frankfurt, Stand Februar 2025

Wer die 50 g ausschöpft, zahlt bei 7 Euro pro Gramm plus 30 Euro Grundbeitrag rund 380 Euro im Monat, so eine Überschlagsrechnung im Forum; bei 10 g sind es um 100 Euro. Mit drei eigenen Pflanzen (§ 9) fährt günstiger, wer selbst anbauen kann. Für Gründer: Anbauvereinigungen sind laut Finanzverwaltung nicht gemeinnützig, weil sie nur Mitglieder versorgen, und die Beiträge unterliegen der Umsatzsteuer.

Anbauvereinigung gründen: von der Satzung zur Erlaubnis

Die Gründung hat zwei Stufen, die zweite ist die schwere. Stufe eins ist Vereinsrecht: Gründungsversammlung, Satzung, Vorstand, Eintragung über einen Notar; dafür braucht ein Verein sieben Mitglieder, Register und Notar kosten laut Händlerbund 50 bis 150 Euro. Stufe zwei ist die Erlaubnis nach § 11, die Eintragung allein reicht nicht. Die Satzung muss die Pflichtinhalte enthalten: ausschließlicher Zweck, drei Monate Mindestmitgliedschaft, Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland (§ 12 Abs. 1 Nr. 5), sonst muss die Behörde ablehnen.

Der Antrag geht in deutscher Sprache an die Landesbehörde und enthält nach § 11 Abs. 4 unter anderem:

  • Registernummer, Kontaktdaten des Vereins und aller Vorstandsmitglieder,
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft je Vorstandsmitglied, höchstens drei Monate alt,
  • geschätzte Mitgliederzahl, Lage des Besitztums, Anbaufläche, Jahresmengen in Gramm,
  • Sicherungskonzept: Umzäunung, einbruchhemmende Türen und Fenster (§ 22 Abs. 1, NRW nennt DIN 1627 bis 1630),
  • Präventionsbeauftragter mit Schulungsnachweis und Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (§ 23 Abs. 4 und 6, BZgA-Leitfaden auf infos-cannabis.de).

Die Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Unterlagen entscheiden (§ 11 Abs. 5); fehlt der Schulungsnachweis, kann sie ihn per Bedingung nachfordern (§ 12 Abs. 1 Satz 2). Die Erlaubnis gilt sieben Jahre, Verlängerung frühestens nach fünf (§ 14); zwei Jahre ungenutzt droht der Widerruf (§ 15 Abs. 1 Nr. 4). Zuständig sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, in Hamburg das Bezirksamt Altona mit Online-Antrag; beide erheben Gebühren, NRW auch bei Ablehnung.

⚠️ Drei Stolpersteine aus der Praxis

Standort: Die 200 Meter zu Schulen, Kitas und Spielplätzen misst NRW als Luftlinie bis zur Eingangstür. Die KCanG-Erlaubnis ersetzt keine Baugenehmigung, Hamburg empfiehlt ausdrücklich ein Baugenehmigungsverfahren. Kapital: Grower schätzen im Forum 35.000 bis 50.000 Euro für die Erstausstattung, ohne Miete und Personal. Größe: Rat aus mehreren Threads: mit 50 bis 200 Mitgliedern starten statt mit 400.

Woher bekommen Clubs ihre Samen? Das Gesetz zum Vermehrungsmaterial

Ohne Samen oder Stecklinge startet kein Anbau, und hier ist das Gesetz klarer, als viele denken. Samen und Stecklinge heißen im KCanG Vermehrungsmaterial (§ 1 Nr. 7) und sind ausdrücklich kein „Cannabis" im Sinne des Gesetzes (§ 1 Nr. 8 Buchstabe c). Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, solange sie nicht für unerlaubten Anbau bestimmt sind (§ 4 Abs. 1); für privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau dürfen sie nur aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden (§ 4 Abs. 2), Samen aus Drittstaaten können sichergestellt werden (§ 4 Abs. 4). Erwerb über das Internet und Versand nach Deutschland sind laut BMG zulässig. Ein Club, der bei einem Händler in Deutschland oder einem anderen EU-Land bestellt, bewegt sich also im Rahmen des Gesetzes. Was für Privatpersonen gilt, steht unter Cannabissamen legal in Deutschland.

Drei Pflichten hängen am Zukauf:

  • Quelle dokumentieren: von wem der Club Vermehrungsmaterial erhalten hat (§ 26 Abs. 1 Nr. 1); eine Händlerrechnung mit Sortennamen deckt das ab.
  • Stichproben nehmen: auch von erworbenem Vermehrungsmaterial (§ 18 Abs. 2).
  • Zukauf nicht weitergeben: weitergeben darf der Club nur Samen und Stecklinge aus eigenem Anbau (§ 18 Abs. 5, § 20 Abs. 1).

Eigene Samen und Stecklinge darf der Club an Mitglieder und an Nichtmitglieder ab 18 mit Wohnsitz in Deutschland weitergeben: höchstens 7 Samen oder 5 Stecklinge oder 5 gemischt pro Kalendermonat, vor Ort, gegen Ausweis (§ 20 Abs. 1 bis 3). Für andere Anbauvereinigungen nennt § 20 Abs. 3 keine Stückzahl, dort geht es um Qualitätssicherung (§ 20 Abs. 4). Von Nichtmitgliedern und anderen Clubs muss der Verein die Gewinnungskosten verlangen (§ 25). Stecklinge dürfen nicht versendet werden (§ 20 Abs. 5), für Samen erlaubt das BMG den Versand. Jeder Weitergabe liegt ein Zettel mit Sorte, Haltbarkeit, THC und CBD bei (§ 21 Abs. 2 Satz 3). Für Privatleute ist der Club damit eine zweite legale Samenquelle neben dem Fachhandel.

💡 Samen oder Stecklinge im Club?

Grower im Forum gehen davon aus, dass Clubs für gleichmäßige Durchgänge mit Stecklingen von Mutterpflanzen arbeiten. Samen braucht ein Club trotzdem: zum Selektieren der Mutterpflanzen, bei jedem Sortenwechsel und für Autoflower, die sich nicht klonen lassen. Sauber starten: Anleitung zum Keimen.

Sortenwahl für Anbauvereinigungen: Ertrag, Zyklus, THC-Grenze

Ein Club wählt Sorten anders als ein Hobbygrower: Er muss eine zugesagte Jahresmenge liefern, jede Charge mit THC- und CBD-Wert kennzeichnen und die Jahresmeldung nach Sorten aufgliedern (§ 26 Abs. 3). Daraus folgen vier Kriterien.

Zykluslänge. Je kürzer die Blüte, desto mehr Durchgänge pro Jahr auf derselben Fläche. Autoflower blühen nach 3 bis 4 Wochen von selbst und sind nach 10 bis 12 Wochen fertig, photoperiodische Sorten brauchen einen Blüteraum mit 12 Stunden Licht. Mehr dazu im Vergleich Autoflowering oder photoperiodische Cannabissamen.

Ertrag und Stabilität. Feminisierte Samen liefern nahezu nur weibliche Pflanzen und halten die Fläche produktiv. Stabile Genetik heißt für einen Club gleiche Höhe, Reifezeit und Wirkstoffgehalt innerhalb einer Charge, sonst stimmt der Zettel nach § 21 nicht für jede Tüte. Reguläre Samen lohnen nur für Clubs, die selbst züchten.

Die 10%-Grenze. An Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren darf ein Club nur Cannabis mit höchstens 10% THC abgeben (§ 19 Abs. 3 Satz 3), wiederholte Verstöße sind ein Widerrufsgrund (§ 15 Abs. 1 Nr. 3). Ein Club mit jungen Mitgliedern braucht also mindestens eine Sorte sicher darunter. Zum Vergleich: In Clubs abgegebenes Cannabis lag 2024 laut BMG im Schnitt bei 19,7% THC. Auch moderate Sorten wie Northern Lights Automatic mit 13 bis 16% liegen darüber; unter 10% bleiben CBD-dominante Sorten wie Bush Doctor oder Green Lights (Hintergrund: Cannabis und THC erklärt).

Laborwert statt Züchterangabe. Für den Zettel und die 10%-Grenze zählt der gemessene Wert der Stichprobe (§ 18 Abs. 2, § 21 Abs. 2), nicht die Züchterangabe. Licht, Dünger und Erntezeitpunkt verschieben den Gehalt um mehrere Prozentpunkte, deshalb für Heranwachsende Sorten mit deutlichem Abstand zur Grenze wählen.

Sorte Typ Blüte THC laut Züchter Rolle im Club
Northern Lights Automatic Autoflower 48 bis 53 Tage 13 bis 16% schnelle Durchgänge, robust, nur für Mitglieder ab 21
Critical feminisiert, photoperiodisch 45 bis 50 Tage 17 bis 19% Ertragssorte für Mutterpflanzen und Stecklinge, ab 21
Bush Doctor feminisiert, photoperiodisch 70 bis 77 Tage 6 bis 8% (CBD 10 bis 14%) Sorte für 18 bis 21 Jahre, Sativa-Wuchs 120 bis 160cm
Green Lights feminisiert, photoperiodisch 63 bis 70 Tage 5 bis 7% (CBD 10 bis 12%) Sorte für 18 bis 21 Jahre, kompakter als Bush Doctor
Bush Doctor Automatic Autoflower 70 bis 77 Tage 5 bis 7% (CBD 8 bis 10%) 18 bis 21 Jahre ohne separaten Blüteraum
Green Lights Automatic Autoflower 63 bis 70 Tage 4 bis 6% (CBD 8 bis 10%) 18 bis 21 Jahre, 60 bis 100cm, für niedrige Räume
Tabelle Sortenwahl für Anbauvereinigungen: Northern Lights Automatic und Critical für Mitglieder ab 21, Bush Doctor, Green Lights und ihre Autoflower-Versionen mit 4 bis 8% THC für die 10%-Grenze bei 18 bis 21 Jahren, mit Blütezeit und Typ
Northern Lights Automatic Cannabissamen Karteikarte Seed Supplier
Kurzer Zyklus für Mitglieder ab 21

Northern Lights Automatic

Autoflower, 48 bis 53 Tage Blüte, 70 bis 110cm, 13 bis 16% THC laut Züchter. Verzeiht Düngefehler, braucht keinen Lichtwechsel und ist deshalb eine häufige Wahl für den ersten Durchgang. Ehrlich gesagt: Unter der 10%-Grenze für 18 bis 21 Jahre liegt sie nicht, dafür passt Bush Doctor mit 6 bis 8% THC.

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Critical Cannabissamen Karteikarte Seed Supplier
Ertrag pro Quadratmeter

Critical

Feminisiert, 45 bis 50 Tage Blüte, 80 bis 110cm indoor, 17 bis 19% THC laut Züchter, hoher Ertrag outdoor. Photoperiodisch und damit als Mutterpflanze für Stecklinge geeignet, wenn ein Club jeden Durchgang mit derselben Genetik fahren will. Nur für Mitglieder ab 21.

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Weitere Sorten unter 10% THC: CBD-dominante Cannabissamen; Ertragssorten: Feminisierte Cannabissamen; kurze Zyklen: Autoflower Samen. Grundlagen im Guide zum Cannabis Anbau, Düngepläne im Biobizz Düngeschema und Hesi Düngeschema.

Stand 2026: Zahlen, Evaluation, Länderunterschiede

Seit dem 1. Juli 2024 können Clubs Erlaubnisse beantragen. Anfang September 2026 zählte der Bundesverband Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAV) laut Hanfjournal 474 erteilte Erlaubnisse bei 908 Anträgen; 90 Anträge wurden abgelehnt, 131 zurückgezogen, 9 Erlaubnisse widerrufen. Zum 31. Oktober 2025 waren es nach Medienberichten über den Evaluationsbericht 366. Die Verteilung ist ein Flickenteppich:

Bundesland Erlaubnisse Anträge
Nordrhein-Westfalen 138 246
Niedersachsen 99 148
Baden-Württemberg 38 121
Rheinland-Pfalz 32 keine Angabe
Sachsen 29 37
Berlin 16 43
Schleswig-Holstein 12 30
Bayern 11 47

Quelle: BCAV-Erhebung bei den Landesbehörden, 6. September 2026. Die Unterschiede liegen am Vollzug: § 30 erlaubt den Ländern, die Zahl der Clubs auf einen je 6.000 Einwohner pro Kreis zu begrenzen, und die Behörden legen Sicherungs- und Bauanforderungen unterschiedlich streng aus.

Das Gesetz schreibt eine Evaluation vor (§ 43). Das Verbundprojekt EKOCAN (UKE Hamburg) hat laut BMG den ersten Bericht zum 1. Oktober 2025 und den zweiten Zwischenbericht zum 1. April 2026 vorgelegt, der Abschlussbericht folgt 2028. Der zweite Bericht rechnet nach Medienberichten vor, dass bei rund 5,3 Millionen Konsumierenden höchstens 3,5% Mitglied in einem der bis Oktober 2025 genehmigten Clubs werden könnten, und regt an, Konsumverbot und Erlaubnisbedingungen zu überprüfen. Beschlossen war im September 2026 nichts; wir aktualisieren bei Änderungen.

Quellen

Alle Paragraphen: Konsumcannabisgesetz in der Fassung vom 20. Juni 2024. Praxisaussagen nur mit zwei übereinstimmenden Quellen. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Anbauvereinigungen und Cannabis Social Clubs

Wie funktionieren Cannabis Social Clubs in Deutschland?+
Rechtlich ist ein CSC eine Anbauvereinigung: ein Verein oder eine Genossenschaft mit Erlaubnis der Landesbehörde, in der Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und es vor Ort an Mitglieder abgeben. Mitglieder wirken aktiv mit (§ 17 KCanG), der Club dokumentiert jede Abgabe (§ 26), die Behörde kontrolliert mit Stichproben (§ 27).
Was ist eine Anbauvereinigung?+
Nach § 1 Nr. 13 KCanG ein eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft mit dem ausschließlichen Zweck, gemeinschaftlich und nichtgewerblich Cannabis anzubauen, es an Mitglieder weiterzugeben, Samen und Stecklinge weiterzugeben und über Suchtprävention zu informieren. Anbauvereinigung ist der Gesetzesbegriff, Cannabis Social Club der umgangssprachliche Name.
Wie kann ich einem Cannabis Social Club beitreten?+
Du musst mindestens 18 sein, seit sechs Monaten in Deutschland wohnen und in keinem anderen Club Mitglied sein (§ 16 KCanG). Du legst einen Ausweis vor, gibst eine Selbstauskunft ab und akzeptierst die Satzung mit drei Monaten Mindestmitgliedschaft. Clubs findest du über CSC Maps, die Liste des Deutschen Hanfverbands oder in Hamburg die amtliche Whitelist.
Wie viel darf ein Social Club anbauen?+
Es gibt keine feste Pflanzenzahl. Die Erlaubnis begrenzt die Jahresmenge auf den voraussichtlichen Eigenbedarf der Mitglieder (§ 13 Abs. 3 KCanG): höchstens 50 g pro Mitglied und Monat, bei 500 Mitgliedern rechnerisch bis zu 300 kg im Jahr; Clubs planen mit 25 bis 30 g pro Kopf. Überschüsse werden vernichtet (§ 15).
Kann man mit einem CSC Geld verdienen?+
Nicht als Gewinn. Der Zweck ist nichtgewerblich (§ 1 Nr. 13 KCanG), Genossenschaften dürfen nichts ausschütten (§ 12 Abs. 1 Nr. 5), Samen und Stecklinge gehen nur zu Selbstkosten an Nichtmitglieder (§ 25). Bezahlte Stellen sind erlaubt: Mitglieder als Minijobber am Anbau, Nichtmitglieder in Verwaltung oder Hausmeisterei (§ 17 Abs. 1).
Welche Cannabis Social Clubs gibt es in Deutschland?+
Anfang September 2026 hatten laut Bundesverband Cannabis-Anbauvereinigungen 474 Clubs eine Erlaubnis, die meisten in Nordrhein-Westfalen (138) und Niedersachsen (99), die wenigsten in Bayern (11). Eine amtliche Gesamtliste gibt es nicht; Hamburg veröffentlicht eine Whitelist, der Deutsche Hanfverband und CSC Maps führen Verzeichnisse mit Karte.
Was kostet ein Cannabis Social Club im Monat?+
Das legt jeder Club in seiner Satzung fest (§ 24 KCanG). Verbreitet sind 18 bis 30 Euro Grundbeitrag pro Monat, eine Aufnahmegebühr um 25 Euro und eine Umlage pro Gramm, in Forenberichten um 7 Euro. Bei 10 g im Monat sind das um 100 Euro, bei 50 g rund 380 Euro.
Darf eine Anbauvereinigung Samen kaufen?+
Ja. Samen sind kein Cannabis im Sinne des Gesetzes (§ 1 Nr. 8 KCanG), der Umgang ist erlaubt (§ 4 Abs. 1), die Einfuhr für den gemeinschaftlichen Eigenanbau aus EU-Staaten zulässig (§ 4 Abs. 2). Der Club dokumentiert die Quelle (§ 26 Abs. 1 Nr. 1) und nimmt Stichproben (§ 18 Abs. 2). Weitergeben darf er nur Samen und Stecklinge aus eigenem Anbau, höchstens 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Person und Monat (§ 20).

🌱 Samen für den ersten Durchgang

Feminisierte und Autoflower Sorten mit Keimgarantie, Versand aus Deutschland, Rechnung mit Sortenname für die Dokumentation nach § 26.

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